LEISTUNGEN
Ein Gebrauchsmuster ist ein Schutzrecht für technische Erfindungen – quasi der kleine Bruder des Patentes. Als Gebrauchsmuster können technische Anlagen, chemische Stoffe, elektrische Schaltungen etc. geschützt werden. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Erfindung handelt, die neu ist, auf einer erfinderischen Leistung beruht und gewerblich nutzbar ist.
